Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen im EU-Binnenmarkt in ihren Chatbot-Oberflächen und Ausgaben von Inhaltserzeugern deutlich machen, dass Nutzer mit einer KI interagieren. Deepfakes sind zu kennzeichnen und KI-generierte bzw. -veränderte Inhalte müssen maschinenlesbare Markierungen tragen, so die Europäische Kommission (source: European Commission).
Empfohlene Schritte zur Umsetzung:
Dokumentieren Sie jeden Schritt in internen Compliance-Prozeduren; prüfen Sie besonders, ob Markierungen stabil bei der Verbreitung bleiben.
Hauptprobleme sind inkonsistente Kennzeichnungen und das Verlieren oder Beschädigen maschinenlesbarer Markierungen bei kanalübergreifender Verbreitung (APIs, Neukodierung von Medien). Ein weiterer Fehler ist ein zu unauffälliger Hinweis für Nutzer - die Kommission verlangt eine klare Offenlegung, nicht nur verborgene Metadaten. Die Durchsetzung erfolgt durch das AI-Büro der Kommission zusammen mit nationalen Behörden; damit gilt EU-Recht und lokale Aufsicht, so die Europäische Kommission.
Unternehmen müssen sofort eine Systeminventur durchführen, sichtbare Nutzerinformationen ergänzen, dauerhafte maschinenlesbare Markierungen einführen und Interaktionslogs archivieren. Die zentralen Pflichten und das Inkrafttreten der Durchsetzung stammen von der Europäischen Kommission (source: European Commission); Berichte der internationalen Medien bestätigen den Beginn der Durchsetzung und erhöhen die Dringlichkeit. Beginnen Sie mit einem priorisierten Audit und einem festen Umsetzungsplan.
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