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Was ein Unternehmen tun muss, um die Transparenzpflichten des AI Act bis zum 2. August 2026 zu erfüllen

23.08.2026
Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Sofortige Maßnahmen: Entscheidungen und Fristen

Unternehmen müssen bis zum 2. August 2026 Mechanismen einführen, die Nutzer informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder Inhalte von KI erzeugt/verändert wurden, gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission (digital-strategy.ec.europa.eu). Erste Maßnahmen sind die Zuordnung interner Verantwortlichkeiten (Produktverantwortlicher, Compliance, IT) und die Aufnahme der Frist in die Projekt-Roadmap.

Wie man betroffene Systeme erkennt und klassifiziert

Organisationen sollten ein Inventar der KI-Systeme erstellen und jedes System klassifizieren als: interaktives KI-System (direkte Nutzerinteraktion), Inhaltserzeuger (Text/Bild/Audio) oder unterstützendes Tool. Die Klassifizierung bestimmt die notwendigen Transparenzmaßnahmen:

  1. Für interaktive Systeme: sichtbarer Hinweis im UI oder akustische Meldung, dass der Nutzer mit einer KI interagiert.
  2. Für erzeugte Inhalte: Kennzeichnung/Label neben dem Inhalt und Metadaten zur Herkunft.

Klassifizierung und Inventar müssen dokumentiert werden, um Prüfungen und Berichte zu unterstützen.

Wie Systeme technisch und prozessual vorzubereiten sind

Technische und organisatorische Maßnahmen müssen parallel erfolgen:

  1. Softwareanpassungen: Einbettung von UI-Bannern/Hinweisen, akustischen Hinweisen, Hinzufügen von Metadaten und Inhaltsmarkern; Erwägung von Watermarking oder Branchenstandards für Herkunftsangaben (z. B. C2PA) als technische Optionen.
  2. Protokollierung und Nachweis: Implementierung von Logs, die belegen, dass die Offenlegung dem Nutzer angezeigt wurde, und die Herkunft der Inhalte aufzeichnen.
  3. Organisationsprozesse: Aktualisierung der Datenschutzerklärungen, Schulung von Produkt- und Support-Teams sowie Aufnahme von Transparenzklauseln in Lieferanten-/Modellverträge.

Jede technische Entscheidung sollte in der Compliance-Dokumentation beschrieben und mit der Risikoabschätzung des Systems verknüpft werden (siehe AI Act-Text auf EUR-Lex).

Wo die wichtigsten Risiken und Fallstricke liegen

Risiken sind u. a.: inkonsistente Hinweise in verschiedenen Kanälen, manipulierbare oder entfernbarer Kennzeichnungen sowie Abhängigkeit von Drittanbieter-Modellen ohne Zusicherungen des Anbieters. Kennzeichnungen müssen für Durchschnittsnutzer verständlich sein - zu technische Formulierungen erhöhen das Risiko von Irreführungsvorwürfen. Rechtlich gelten die Pflichten innerhalb der EU-Jurisdiktion und ergeben sich aus dem AI Act und den Leitlinien der Kommission; Unternehmen mit Aktivitäten in der EU müssen diese Anforderungen in Verträgen und Prozessen berücksichtigen.

Zusammenfassung

Bis zum 2. August 2026 sollten Unternehmen ein Inventar der KI haben, Nutzerhinweise und Inhaltskennzeichnungen implementiert, Protokollierungsmechanismen etabliert und Prozesse sowie Verträge aktualisiert haben. Technische Details sind in Abstimmung mit Rechts- und Operativteams umzusetzen, gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission und dem AI Act-Text auf EUR-Lex.


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Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-publishes-guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-certain-ai-systems