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Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Transparenzpflichten für Anbieter und Einsatzstellen bestimmter KI-Systeme

24.08.2026
Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Konkrete Pflicht, die sofort zu beachten ist

Die Leitlinien der Europäischen Kommission besagen, dass ab dem 2. August 2026 Anbieter und Einsatzstellen die Transparenzpflichten des AI Act erfüllen müssen, damit Personen KI-Interaktionen und von KI erzeugte oder veränderte Inhalte erkennen können (laut Europäische Kommission: digital-strategy.ec.europa.eu). Die Leitlinien unterscheiden zwischen interaktiven KI-Systemen und der Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.

Welche Transparenzpflichten der AI Act Anbietern und Einsatzstellen auferlegt

Die Leitlinien konkretisieren zwei Hauptkategorien: Nutzer informieren, wenn sie direkt mit KI interagieren, und Inhalte kennzeichnen, die von KI erstellt wurden. Die Kommission betont, dass die Pflichten sowohl für Systemdesigner (Anbieter) als auch für die Einsetzenden gelten. Klare Hinweise oder Labels sowie Mechanismen zur Verhinderung von Irreführung sind erforderlich (laut Europäische Kommission).

Welche technischen Schritte Unternehmen vor Inkrafttreten ergreifen sollten

  1. Audit der interaktiven und inhaltsgenerierenden Funktionen durchführen, um Punkte zu identifizieren, an denen Nutzer KI nicht erkennen.
  2. Kennzeichnungsmechanismen für Nachrichten und Inhalte implementieren (z. B. Metadaten, sichtbare Banner, explizite Labels) und Ereignisprotokollierung zur Prüfung einrichten.
  3. Möglichkeit zum Deaktivieren automatischer Funktionen anbieten, wo das Risiko von Fehlinformationen hoch ist.

Jeder dieser Schritte folgt den Empfehlungen der Kommission zu technischen Maßnahmen und Aufzeichnungsanforderungen.

Welche organisatorischen und verfahrensbezogenen Schritte umzusetzen sind

  1. Informationssicherheitsrichtlinien und Änderungsmanagement-Prozesse dahingehend aktualisieren, dass Kennzeichnung von KI einbezogen wird.
  2. Produkt- und Kundenteams schulen, damit sie die Beteiligung von KI gegenüber Nutzern klar kommunizieren.
  3. Eine verantwortliche Person für AI Act-Compliance benennen und Audit- sowie Eskalationsprozesse für Vorfälle etablieren.

Die Leitlinien der Kommission heben interne Verantwortlichkeit und die Notwendigkeit von Nachweisen für mögliche Kontrollen hervor.

Wo die größten Fallstricke und Risiken für Unternehmen liegen

Häufige Fallstricke sind das Fehlen eines zentralen Inventars der KI-Einsätze, unerwartete Inhaltserzeugung durch verknüpfte Modelle und Erschwernisse bei der Kennzeichnung bei Integration externer APIs. Fehlende Aktivitätsaufzeichnungen erschweren den Nachweis der Compliance in Audits (laut Europäische Kommission). Branchenberichte weisen zudem auf Skalierungsprobleme bei kleineren Firmen hin.

Zusammenfassung

Unternehmen in der EU sollten bis zum 2.08.2026 ein KI-Inventar konsolidieren, technische Kennzeichnungs- und Protokollierungsmechanismen einführen und organisatorische Verfahren aktualisieren. Diese Maßnahmen folgen direkt den Leitlinien der Europäischen Kommission und bilden einen praktischen Mindestplan vor Inkrafttreten der Pflichten.


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Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-publishes-guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-certain-ai-systems