Die Leitlinien der Europäischen Kommission besagen, dass ab dem 2. August 2026 Anbieter und Einsatzstellen die Transparenzpflichten des AI Act erfüllen müssen, damit Personen KI-Interaktionen und von KI erzeugte oder veränderte Inhalte erkennen können (laut Europäische Kommission: digital-strategy.ec.europa.eu). Die Leitlinien unterscheiden zwischen interaktiven KI-Systemen und der Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.
Die Leitlinien konkretisieren zwei Hauptkategorien: Nutzer informieren, wenn sie direkt mit KI interagieren, und Inhalte kennzeichnen, die von KI erstellt wurden. Die Kommission betont, dass die Pflichten sowohl für Systemdesigner (Anbieter) als auch für die Einsetzenden gelten. Klare Hinweise oder Labels sowie Mechanismen zur Verhinderung von Irreführung sind erforderlich (laut Europäische Kommission).
Jeder dieser Schritte folgt den Empfehlungen der Kommission zu technischen Maßnahmen und Aufzeichnungsanforderungen.
Die Leitlinien der Kommission heben interne Verantwortlichkeit und die Notwendigkeit von Nachweisen für mögliche Kontrollen hervor.
Häufige Fallstricke sind das Fehlen eines zentralen Inventars der KI-Einsätze, unerwartete Inhaltserzeugung durch verknüpfte Modelle und Erschwernisse bei der Kennzeichnung bei Integration externer APIs. Fehlende Aktivitätsaufzeichnungen erschweren den Nachweis der Compliance in Audits (laut Europäische Kommission). Branchenberichte weisen zudem auf Skalierungsprobleme bei kleineren Firmen hin.
Unternehmen in der EU sollten bis zum 2.08.2026 ein KI-Inventar konsolidieren, technische Kennzeichnungs- und Protokollierungsmechanismen einführen und organisatorische Verfahren aktualisieren. Diese Maßnahmen folgen direkt den Leitlinien der Europäischen Kommission und bilden einen praktischen Mindestplan vor Inkrafttreten der Pflichten.
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