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Praktischer Leitfaden: Erfüllung der Transparenzpflichten gemäß Art. 50 AI Act bei Bereitstellung und Einsatz von KI-Systemen

21.07.2026
Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Was sich ab dem 2. August 2026 ändert

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des AI Act. Die Kommission hat Leitlinien angenommen, die den zuständigen Behörden sowie Anbietern und Einsetzenden von KI-Systemen helfen sollen, diese Pflichten einheitlich, verhältnismäßig und wirksam umzusetzen. Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz und unterteilt KI-Systeme in vier Risikokategorien; eine Kategorie betrifft Systeme mit Transparenzrisiken, die unter Art. 50 fallen.

Wie Bereitstellung und Einsatz vorzubereiten sind - praktische Schritte

  1. Erfassen Sie alle KI-Systeme und bestimmen Sie die Risikokategorie jedes Systems gemäß der Klassifikation des AI Act.
  2. Identifizieren Sie, welche Systeme in die Kategorie fallen, die den Transparenzpflichten nach Art. 50 unterliegt.
  3. Passen Sie Bereitstellungs- und Verfahrensabläufe an, sodass sie den Anforderungen an eine einheitliche und verhältnismäßige Anwendung gemäß den Leitlinien der Kommission entsprechen.
  4. Erstellen Sie Dokumentation und interne Arbeitsanweisungen für die für den Einsatz verantwortlichen Teams und richten Sie Kanäle zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ein.

Behandeln Sie diese Schritte als organisatorischen Rahmen: klare Verantwortlichkeiten festlegen, Änderungen in der Risikoeinstufung laufend überwachen und Kommunikationswege für Aufsichtsbehörden vorbereiten.

Zusammenarbeit mit Behörden und zu vermeidende Fallstricke

Die Kommission hat die Leitlinien als praxisorientierte Unterstützung für zuständige Behörden sowie für Anbieter und Einsetzende formuliert. Unternehmen sollten den Kontakt zu den zuständigen Behörden pflegen und darauf achten, dass die Auslegung der Pflichten einheitlich und verhältnismäßig bleibt. Wichtige Fallstricke sind das Ausbleiben einer Klassifizierung vor dem Anwendungsdatum (2. August 2026), fragmentarische Bereitstellungsverfahren und fehlende operative Dokumentation zur Unterstützung der Compliance.

FAQ

Q: An wen richten sich die neuen Pflichten?

A: Die Leitlinien richten sich an Anbieter und Einsetzende von KI-Systemen sowie an die zuständigen Behörden, die die Anwendung von Art. 50 überwachen.

Q: Ab wann gelten sie?

A: Die Transparenzpflichten gemäß Art. 50 gelten ab dem 2. August 2026.


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Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/guidelines-transparency-obligations-providers-and-deployers-ai-systems